Als Faustregel gilt, dass die monatlichen Wohnkosten nicht mehr als ein Drittel Ihres Einkommens betragen sollten. Dabei sollte der Bedarf für Fremdkapital 80% des Kaufpreises nicht übersteigen. Der maximale Preis, den Sie für ein Objekt bezahlen können, hängt also von der Höhe Ihres Einkommens sowie der Höhe Ihres Eigenkapitals ab.
Wenn eine Bank berechnet, ob ein Objekt für Sie finanziell tragbar ist, rechnet sie zudem nicht mit dem aktuellen Zinssatz, sondern wendet einen Zinssatz von 5 Prozent an. Dies dient dazu, dass Sie die Hypothekarzinsen auch bei einem allfälligen Zinsanstieg noch problemlos bezahlen können. Eine weitere Regel besagt, dass mindestens 10 Prozent des Kaufpreises als sogenannt „hartes“ Eigenkapital eingebracht werden muss. Das bedeutet, es darf nicht aus der beruflichen Altersvorsorge stammen. Meistens sind für eine Belehnung von 80 Prozent zwei Hypotheken notwendig. Dabei deckt die erste Hypothek zwei Drittel des Kaufpreises ab und die zweite Hypothek den restlichen Betrag. Die zweite Hypothek ist oft etwas teurer als die erste und muss in der Regel innerhalb von 15 Jahren amortisiert werden.
Herr und Frau Müller verdienen gemeinsam 150‘000 Franken pro Jahr und haben Eigenkapital in der Höhe von 150‘000 Franken. Wenn sie ihre Wohnung bzw. ihr Haus so finanzieren, wie oben beschrieben (1. Hypothek zu 5% und 2. Hypothek zu 6%), ergibt sich ein maximaler Preis von 750‘000 Franken.
Unterstützt von HEV Hypothek, Hypothekenzentrum
HEV Hypothek
c/o Hypothekenzentrum AG
Claridenstrasse 25
8002 Zürich
Telefon: 044 560 93 33
Fax: 044 560 93 34
E-Mail: email(at)hyp.ch
Website