Sich entlasten, Klarheit schaffen, Streit vermeiden – das sind die häufigsten Gründe, um seinen Nachlass frühzeitig zu regeln. Das lohnt sich, denn oft schlummern auch Probleme im Nachlass, die später teuer und kompliziert werden können. Wer sich rechtzeitig damit auseinandersetzt, schützt seine Erbinnen und Erben vor unangenehmen Überraschungen. Das illustrieren die folgenden Beispiele.
Verborgenes
Wer Einkommen oder Vermögen vor dem Fiskus verschweigt, macht den Erben keinen Gefallen. Nach dem Tod des Erblassers müssen sie im Nachlassinventar alles wahrheitsgetreu angeben – auch das, was bisher nicht versteuert wurde. Sonst drohen neben den Nachsteuern auch Bussen, die bis zu dreimal so hoch wie die Nachsteuer sein können.
Tipp: Erblasser und Erben können unversteuerte Vermögenswerte ohne Strafe nachmelden. Das gilt aber nur für die erstmalige Selbstanzeige und nur dann, wenn der Fiskus noch keine Kenntnis von der Hinterziehung hatte. In einem Nachsteuerverfahren muss man die Behörden vorbehaltlos unterstützen.
Wertvolles
Als Vermögen gelten auch Sammlungen und Kunstgegenstände, wenn sie einen erheblichen Wert oder Wertsteigerungspotenzial haben. Kommt etwas ans Tageslicht, das nicht deklariert wurde, gilt auch hier: Zusätzlich zu den Nachsteuern müssen Erben mit einem Strafsteuerverfahren rechnen.
Tipp: Die Abgrenzung zwischen steuerbefreiten Gegenständen, die zum Hausrat gehören, und steuerpflichtigen Kunstobjekten ist nicht eindeutig. Fragen Sie eine erfahrene Fachperson, wenn Sie unsicher sind.
Übersehenes
Noch heute laufen viele Konten nur auf den Namen des Ehemannes, während die Ehefrau nur eine Vollmacht hat. Nach einem Todesfall sperren Banken solche Konten oft vorsorglich.
Tipp: Prüfen Sie Ihre Konten, Vollmachten und digitalen Zugänge. Regeln Sie alles eindeutig und führen Sie entweder je ein separates Konto, über das Sie unabhängig verfügen, oder gemeinsame Konten mit einer Erbenausschlussklausel.
Schulden
Auch Hypotheken, Kredite oder Darlehen gehen auf die Erben über: Sie haften mit ihrem gesamten Privatvermögen, nicht nur mit dem Nachlass.
Tipp: Erben können die Erbschaft innerhalb von drei Monaten ausschlagen, um die Haftung zu vermeiden. Dokumentieren Sie alle offenen Verpflichtungen und prüfen Sie, ob eine Schuldentilgung oder eine klare Regelung im Testament sinnvoll ist. So unterstützen Sie Ihre Erben am besten.
Aussereheliche Kinder
In der Schweiz sind grundsätzlich alle Nachkommen erbberechtigt – eheliche und aussereheliche. Wenn bei der Erbteilung ein nicht berücksichtigtes Kind auftaucht, ist das Konfliktpotenzial gross, wenn beispielsweise die Vaterschaft ungeklärt oder nicht anerkannt ist.
Nachlass regeln, bevor es dafür zu spät ist
Trotzdem gehört die Erbschaftsplanung zu den Dingen, die viele auf die lange Bank schieben. Das Problem: Trifft jemand keine Vorkehrungen für den Todesfall, dann bestimmt das Gesetz über die Aufteilung. Erfahrungsgemäss passt die gesetzliche Erbfolge nur selten zur Konstellation der eigenen Familie. Es geht auch darum, dass man seine Nächsten absichert – vor allem die Ehepartnerin oder den Ehepartner.
Tipp: Ob Ehe-, Erbvertrag oder Testament: Wer seinen (Ehe-)Partner für den Todesfall so gut wie möglich absichern möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Prüfen Sie, was für Sie und Ihre Familie am besten ist.

