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Neuausrichtung der Denkmalpflege auf Kurs

14.12.2022

Im Kanton Thurgau werden viele Bauten zu umfassend geschützt. Das ändert sich nun: Künftig beschränkt sich der Schutz im Regelfall auf das Äussere.

Politische Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen: Die im Jahr 2018 mit unserer Motion angestossene Neuausrichtung der Denkmalpflege ist auf der Zielgeraden: Der Grosse Rat hat der Vorlage am 3. Oktober 2022 zugestimmt. Ein Referendum wurde nicht ergriffen, die Frist läuft aber noch bis am 7. Januar 2023. Das Datum des Inkrafttretens ist daher noch offen.

Sinnvoll und wirtschaftlich zumutbar?
Ein Grund zur Freude. Aber was heisst das konkret? Der Denkmalschutz wird im Regelfall auf die äussere Bausubstanz beschränkt, während die innere Bausubstanz (wie zum Beispiel Decken, Böden, Wände, Raumeinteilung, Öfen) nur noch im absoluten Ausnahmefall unter Schutz gestellt werden darf. Was im Inneren keinen herausragenden kulturgeschichtlichen Wert aufweist, darf künftig nicht mehr geschützt werden.

Vor jeder Schutzanordnung muss neu auch geklärt werden, ob sie aufgrund der noch vorhandenen Bausubstanz überhaupt sinnvoll ist und ob sie den Eigentümern wirtschaftlich und finanziell zugemutet werden kann. Neu ist auch zu gewährleisten, dass eine Unterschutzstellung den raumplanerischen Verdichtungszielen nicht zuwiderläuft. Bestehende Schutzanordnungen sind anhand der neuen Vorgaben zu überprüfen, wenn Bauvorhaben anstehen oder Eigentümer darum ersuchen.

Was schützenswert ist, wird weiterhin geschützt
Für die bevorstehende Fokussierung der Denkmalpflege auf ihre Kernaufgabe ist es höchste Zeit. Was schützenswert ist, wird weiterhin geschützt. Unterschutzstellungen dürfen aber nicht mehr leichtfertig und aus einseitigen wissenschaftlich-theoretischen Überlegungen getroffen werden.

Sie müssen mit (mehr) Augenmass erfolgen: Nicht mehr – wie bisher üblich – integral, sondern differenziert. Damit wird der verfassungsmässig geschützten Eigentumsgarantie angemessen Rechnung getragen. Entscheidend ist nun, dass der gesetzgeberische Auftrag korrekt umgesetzt wird. Wir werden die neue Praxis im Auge behalten.

 (Pascal Schmid, SVP-Kantonsrat und Vizepräsident HEV Thurgau)