• News

Was dürfen Haustiere, und was nicht?

25.05.2023

Mancher Streit in der Nachbarschaft ist auf tierische Gefährten zurückzuführen. Die beiden Streithähne Harzenmoser und Immergrün liefern das beste Beispiel dafür.

Harzenmoser liebt den Bodensee. Deshalb schlug er sofort zu, als er bei Fleischmann Immobilien eine Eigentumswohnung mit Seeblick in Kreuzlingen am Gaissberg ausgeschrieben sah. Da konnte er nicht anders, als vom lärmgeplagten Bern in den beschaulichen Thurgau umzuziehen. Kam dazu, dass er von der Häberlin AG als Erstellerin der Überbauung nur Gutes gehört hatte und die Wohnung erst noch bezahlbar war. Kurzum: Freude herrschte!

Ein unbekannter Duft weht herüber

Beim ersten Spaziergang mit Buddy begrüsste ihn Nachbar Immergrün aus dem Garten seines Einfamilienhauses, wo er gerade mit seinen Hühnern beschäftigt war. Harzenmoser hörte einen Hahn krähen und sah drei schwarze Katzen umherflitzen. Das kann ja heiter werden, dachte Harzenmoser, und er sollte recht behalten! Immergrün wies ihn nämlich sogleich mit harschen Worten an, seinen Hund stets anzuleinen. Er wolle ihn nämlich nicht in seinem Garten und akzeptiere auch keine Hunde- Kackereien um sein Haus.

Am nächsten Tag erwachte Harzenmoser früher als sonst. Es lag aber nicht an der guten Landluft – nein, der Hahn von Immergrün hatte ihn kurz nach fünf Uhr mit seinem Krähen wie ein Klappmesser senkrecht im Bett stehen lassen. So hatte er sich das nicht vorgestellt! Beim anschliessenden Frühstück auf der Terrasse stach Harzenmoser ein unbekannter Duft in die Nase. Harzenmoser spähte mit grimmiger Miene über die Brüstung und was sah er? Immergrün war am Misten seiner Hühner. Mit jeder Mistgabel auf den offenen Misthaufen war ein Schwall ekligen Geruchs verbunden, der vom Westwind auf die Terrasse von Harzenmoser geweht wurde.

Harzenmosers Blick wanderte über die Gartenanlage seines Wohnblocks und erstarrte: Zwei schwarze Katzen waren dabei, ihr Geschäft im Blumenbeet direkt vor der Terrasse zu verrichten. Das Poltern von Harzenmoser beeindruckte sie nicht, schreckte aber Immergrün auf, der sofort lärmte, er solle aufhören, seine Katzen zu belästigen. Diese dürften kacken, wo sie wollten. Da gelte Gewohnheitsrecht.

«Auch im Osten gilt das Zivilgesetzbuch»

Harzenmosers Tag war im Eimer. Er war stinksauer, packte Hut und Buddy und eilte mit offenem Google-Maps zur Rechtsauskunftsstelle des Hauseigentümerverbands an der Hauptstrasse 14a. Nach knappem Gruss, taffem Hinweis auf seinen langjährigen HEV-Berater Bättig vom HEV Bern, der ihm immer zu seinem Recht verholfen hatte, und ausführlicher Problemschilderung über Immergrün schloss er seinen Redeschwall mit der Frage aller Fragen: «Dürfen die Viecher von Immergrün einfach überall hinkacken und so grässlich stinken?»

HEV-Mann Leu wollte losbrüllen, verdrehte aber nur seine Augen. Der Harzenmoser hatte ihm in seiner Sektion gerade noch gefehlt. Er hatte von ihm schon viel in den HEV-Rechtsberaterseminaren gehört. Bei Harzenmoser war offenbar immer was los und er liess nie locker. Leu ahnte Böses. Nichts anmerken lassen, dachte Leu und lullte Harzenmoser mit sonorer Pfarrersstimme ein: «Auch im Osten der Schweiz gilt das Zivilgesetzbuch. Keine Angst, Harzenmoser; den Immergrün stellen Sie in den Senkel!»

 

Ein Hahn im Garten ist an die Lärmschutzverordnung gebunden.
Ein Hahn im Garten ist an die Lärmschutzverordnung gebunden. (Bild: Bild: AdobeStock / Per Tillmann)


Mist geschlossen lagern und abführen

Dann erklärte er ihm, dass eine private Hobby-Hühnerhaltung in der Wohnzone zugelassen sei, der Mist aber in einem geschlossenen Container gelagert und regelmässig abgeführt werden müsse. Und der Hahn müsse sich mit seinem Kikeriki an die Lärmschutzverordnung halten. Immergrün müsse den Hahn von abends 22 Uhr bis morgens 7 Uhr in einem schallisolierten Häuschen halten.

Anders sei es bei den Katzen: Diese könne man nicht domestizieren. Er könne das Durchstreifen des Gartens durch die Katzen und deren Versäubern nicht unterbinden, sondern nur zum Beispiel mit Wasserspritzen zu vergällen versuchen. Beim Hund sei es aber anders. Harzenmoser müsse dessen Kot stets aufnehmen und korrekt entsorgen. Auch dürfe ein Hund nicht ständig Lärm machen und ... Harzenmoser hatte genug gehört. Er drehte sich ruckartig um und murmelte beim Verlassen des HEV-Sekretariats nur noch: «Mein Hund macht keinen Lärm; er bellt nur.»

 

Leinenpflicht für Hunde
Der Grosse Rat hat beschlossen, dass Hunde von April bis Ende Juli im Wald und am Waldrand angeleint werden müssen. Dadurch soll die Zahl der 30 bis 50 jährlich gerissenen Rehe durch wildernde Hunde vermindert werden. Sollten Sie Fragen rund um die Rechte und Pflichten Ihrer geliebten Haustiere haben, können Sie sich an Ihre lokale HEV-Sektion wenden. Sie berät oder vermittelt sachkundige Beratung. td



(Dr. Thomas Dufner, Rechtsanwalt und Geschäftsführer HEV Thurgau)