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«Ungerechtigkeit beseitigen»

06.07.2023

Hauseigentümerverband setzt sich für Reduktion der Grundbuchgebühren ein.

«Auf dem Buckel der Hauseigentümer verdient der Kanton Thurgau so ganz nebenbei Millionenbeträge. Neben den Handänderungssteuern sind die überhöhten Grundbuchgebühren nicht mehr gerechtfertigt», sagt Pascal Schmid, Vizepräsident des Hauseigentümerverbands (HEV) Thurgau. Er hat deshalb eine Motion eingereicht, die jetzt im Grossen Rat diskutiert wird.

Der Kanton Thurgau greife den Besitzenden von Wohneigentum generell tief in die Tasche, sagt Kantonsrat Stefan Mühlemann, Präsident des HEV Thurgau: «Nur wenige Kantone muten den Eigentümerinnen und Eigentümern drei Sondersteuern zu: die Grundstücksgewinn-, die Handänderungs- und die Liegenschaftensteuer.» Deshalb ist er überzeugter Mitunterzeichner der Motion seines Vizepräsidenten und Kantonsrats Pascal Schmid, der beim Regierungsrat die Motion «Überhöhte Staatsgebühren jetzt reduzieren!» eingereicht hat. Am Mittwoch, 5. Juli wird nun die Antwort des Regierungsrats im Parlament diskutiert, die Mühlemann und Schmid mit wenig Freude zur Kenntnis genommen haben.

«Ämter verdienen gutes Geld»
Schmid hat die Motion zusammen mit Vico Zahnd bereits vor einem guten Jahr lanciert. Sie fordern, dass der Zeitpunkt gekommen sei, die als sogenannte Gemengesteuern ausgestalteten Grundbuchgebühren auf einen maximalen Kostendeckungsgrad von 120 Prozent zu reduzieren. «Damit verdienen die Grundbuchämter immer noch gutes Geld», sagt Schmid. Er rechnet vor, dass staatliche Leistungen für Handänderungen und Beurkundungen im Jahr 2022 einen Bruttoertrag von 27 Millionen Franken eingebracht hätten: «Diese Einnahmen waren rund dreimal höher als die wirklichen Kosten. Damit verdiente der Kanton zusätzlich zu den Handänderungssteuern ohne zusätzliche Leistung 18 Millionen Franken. Das ist ungerecht mit Blick aufs Eigentum und nicht die Idee von Gebühren.» Denn: Die Gemengesteuern enthalten laut Schmid neben dem Gebührenteil auch einen Steuerteil, dem keine direkte staatliche Gegenleistung gegenüberstehe. Schmid erklärt, dass die aktuelle Handhabung auf ein Gesetz aus dem Jahr 1996 zurückzuführen sei, als ein Sanierungspaket für Grundbuchämter und Notariate erlassen wurde. Die Situation sei heute aber eine ganz andere, betont auch Mühlemann und ergänzt: «Mit diesem Lösungsansatz bleibt immer noch die Möglichkeit offen, die Gebühren bei einer allfälligen schlechteren Finanzlage des Kantons wieder zu erhöhen.»

Eigentum mehrfach belastet
Das Führungsgespann des HEV Thurgau will sich deshalb diesen Mittwoch für die Reduktion der Belastung von Menschen mit Wohneigentum einsetzen, umso mehr, als der Regierungsrat in seiner Antwort die Sachlage anders beurteilt. Er rechnet mit Einnahmenverlusten und verweist auf die Vorlage zur Abschaffung der Liegenschaftensteuer, die er in der zweiten Jahreshälfte präsentieren wolle. Schmid freut sich darauf. Aber das ist ihm zu wenig, denn angesichts der aktuellen Preis- und Zinsentwicklung stünden die Besitzenden von Wohneigentum vor grossen finanziellen Herausforderungen: «Es geht grundsätzlich um die Problematik, dass Grundeigentümerinnen und -eigentümer mehrfach belastet werden. Diese Ungerechtigkeit müssen wir im Grundsatz lösen und deshalb auch die Grundbuchgebühren in der heutigen Form in Frage stellen.»